Fragen Sie einen TGA-Fachplaner, worüber im Streitfall gestritten wird, und Sie hören nie: über die Rechnung.
Gestritten wird über die Randbedingungen. Auslegungstemperatur, Gleichzeitigkeit, Nutzungsannahme, Dämmstandard, Belegungsdichte: Diese Angaben entscheiden über jedes Ergebnis, sie ändern sich im Projektverlauf mehrfach, und sie stehen im Ausdruck, in einer Mail und in einem Besprechungsvermerk. Zusammen stehen sie nirgends.
Drei Papiere, eine Anlage
Das zweite Strukturproblem der TGA ist noch banaler und noch teurer.
Die Berechnung sagt, wie die Anlage ausgelegt ist. Der Plan sagt, wo sie liegt. Die Liste sagt, was bestellt wird.
Alle drei beschreiben dieselbe Anlage. Sie entstehen zu verschiedenen Zeitpunkten, oft von verschiedenen Personen, und sie werden zu verschiedenen Zeitpunkten geändert.
Wenn eines davon auf einem älteren Stand beruht, sieht jedes für sich stimmig aus. Der Fehler wird sichtbar, wenn geliefert oder montiert wird, und dann ist er teuer.
Ein Abgleich, der alle drei liest, meldet die Abweichung. Er entscheidet nichts: Welches Papier gilt, entscheidet die Projektleitung. Er sorgt dafür, dass die Abweichung auffällt, solange sie noch billig ist.
Was die anderen Gewerke anrichten
Die TGA hängt an Architektur und Tragwerk. Eine verschobene Durchdringung, eine geänderte Deckenhöhe, ein anderer Schachtquerschnitt: Solche Änderungen betreffen die Fachplanung unmittelbar und kommen dort oft zuletzt an.
Werden die Planstände der anderen Gewerke mitgelesen, fällt auf, wenn sich etwas geändert hat, nach dem ausgelegt worden war. Ob die Änderung die Auslegung berührt, ist eine fachliche Frage, die der Fachplaner beantwortet. Dass er sie überhaupt bemerkt, ist Buchführung.
Herstellerunterlagen dort, wo die Frage entsteht
Zu jedem ausgelegten Gerät gehören Datenblatt, Kennlinie und mitunter eine Freigabe. Diese Unterlagen liegen beim Hersteller, im Mailverlauf und im Projektordner.
Wenn sechs Monate später jemand fragt, warum ein bestimmtes Gerät gewählt wurde, beginnt die Suche. Gemeinsam mit der Auslegung erfasst, ist die Antwort in Minuten da, samt Fundstelle.
Die Abnahme ist Aktenarbeit
Vor der Abnahme wird zusammengetragen, was Bauherrschaft und Prüfende brauchen: Welche Fassung gilt, welcher Nachweis fehlt, welches Inbetriebnahmeprotokoll gehört dazu, welche Einweisung ist dokumentiert.
Das ist keine Ingenieurleistung. Es ist Ordnen, Prüfen und Benennen dessen, was fehlt, und es kostet in jedem größeren Projekt Tage. Genau dieser Teil lässt sich vorbereiten, ohne dass jemand Verantwortung abgibt.
Die Programme, um die es geht
Angebunden wird über das, was die Programme ohnehin ausgeben: Berechnungsausdrucke, Geräte- und Materiallisten, IFC-Exporte, Schemata und die Projektablage.
Betroffen sind unter anderem LiNear, mh-software, Solar-Computer, Hottgenroth und ETU, DDS-CAD, Trimble Nova und Dendrit.
In Berechnungsdateien schreibt niemand hinein. Das ist keine Vorsicht, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Verantwortung bleibt, wo sie hingehört.
Wo die Grenze liegt
Keine Auslegung, keine Geräteauswahl, keine Bewertung einer Berechnung.
Ein System kann zeigen, dass zwei Randbedingungen auseinandergehen oder dass ein Datenblatt zu einem Gerät gehört, das nicht mehr vorgesehen ist. Ob daraus eine neue Auslegung folgt, entscheidet der Fachplaner, und die Verantwortung für die Anlage bleibt bei ihm.
Das klingt nach wenig und ist der Unterschied zwischen einer Akte, die im Streitfall trägt, und einer, die Rekonstruktion verlangt.
